Zwangsheirat/Gewalt im Namen der „Ehre“
Präventive und prozessbegleitende Handlungsmöglichkeiten
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948:
„Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werde.“
Artikel 16(2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Trotzdem kommt es in allen Ländern und Kulturen vor, dass Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen Gewalt erleben, nicht in Freiheit leben können und gegen ihren Willen verheiratet werden, auch hier in Deutschland.
Daher bieten wir für Betroffene unsere Unterstützung an.
Bei (drohender) Zwangsverheiratung/Gewalt im Namen der „Ehre“
- beraten wir Sie anonym
- klären sämtliche Handlungsmöglichkeiten
- erörtern Ihre rechtlichen und finanzielle Aspekte
- informieren Sie über anonyme Zufluchtseinrichtungen
- stärken und unterstützen Sie bei individuellen Lösungsfindungen
- bieten Ihnen fachspezifische Fluchtberatung und –betreuung an
- führen in Schulen, Unterkünften für Geflüchtete und anderen Einrichtungen Workshops und Informationsveranstaltungen gegen Zwangsheirat/Gewalt im Namen der „Ehre“ durch